Sachkunde

Schießen mit Kindern und Jugendlichen

(§27 Abs. 3 und 4 WaffG.  Änderung vom 25.07.2009) und Sportortnung (Regel 0.7.4)

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Der Verein und das Waffengesetz
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Standaufsicht nach neuem Waffengesetz

Schieß- und Standaufsicht

Seit  Einführung des neuen WaffG im Jahr 2003 ist in vielen Vereinen die waffenrechtliche Änderung hinsichtlich unserer Schieß- und Standaufsichten nicht bekannt.

Der §10 AWaffV behandelt die Aufsichtspersonen sowie die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche.

·      Der Betreiber der Schießstätte hat für verantwortliche Aufsichtspersonen zu sorgen.

·      Die Aufsichtspersonen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

·      Die Aufsichtsperson darf nicht mitschießen.

·      Neu seit 2003:

·      Bei Schießen im Kinder- und Jugendbereich muss eine Aufsichtsperson die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit besitzen (JuBaLi).

·      Die Aufsichtsperson muss sachkundig sein.

·      Die Sachkunde muss nachgewiesen sein.

·      Der §7 WaffG sagt: Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat.

·      Laut §10 Abs 3 AWaffV müssen von Vereinen, welche einem anerkannten Schießsportverband angehören (z.B. WSB), die Aufsichten nicht mehr der KrsPolizeibehörde gemeldet werden. In diesem Fall muss der Betreiber das Vorliegen der Voraussetzungen (Sachkunde, die Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit) selber überprüfen und vermerken.

·      Der Betreiber führt eine Liste seiner Aufsichtskräfte.

·      Der Aufsichtsperson ist für seine Beauftragung ein Nachweisdokument auszustellen.

·      Die Aufsichtsperson hat dieses Nachweisdokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung vorzulegen.

Ein Formular für die Beauftragung kann von dieser Seite heruntergeladen werden.
Michael Aden
Lehrbeauftragter Bezirk 2000
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Waffentransport

Transport von Waffen zum Wettkampf/Training


Seit Einführung des neuen WaffG im Jahr 2003 herrscht in vielen Vereinen
Unsicherheit hinsichtlich des Transportes von Feuerwaffen durch
Vereinsmitglieder ohne waffenrechtliche Erlaubnis (eigene WBK) zu
Wettkämpfen oder auch zum Training auf anderen Schießständen.

Das lässt das WaffG aber zu.                                                                            Der § 12 Abs.1 Ziffer 3b WaffG sagt:   Hier

Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe (also einer WBK) bedarf nicht,
wer diese von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er den
Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf.
Der § 12 Abs.2 Ziffer1 sagt:
Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese
1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr 1 bis 4 erwirbt
Da hier die Munition unter der Nr 3b erworben wird, dürfen unsere Schützen ohne
eigene waffenrechtliche Erlaubnis die Munition transportieren.

Aber!!!!  Das Mitglied muss eine Transporterlaubnis für diesen Transport ! an diesem Tag! vom Inhaber der WBK dieser Waffe mit sich führen. (Gültigen Personalausweis nicht vergessen!!!)                                                                                     

Das alles gilt selbstverständlich auch für unsere weiblichen Schützen!!!!!!!!!             Ein  Transportformular kann von dieser Seite herunter geladen werden.

Michael Aden
Lehrbeauftragter Bezirk 2000
Transporterlaubnis Download
 
Aufbewahrung von Waffen und Munition
 
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Termine zum Downloaden:
WASA - Lehrgänge 2012
1. 03/04.März 17. März
9:00h - ca.17:30h 9:00h - ca.13:30h Anmeldeschluss 01. Februar
Ort: Herne Schießstand Kosten: 100,00€ ohne
Anfahrt Skizze In Sportpark 20

Verpflegung

      "alle Plätze belegt"
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2.

Auffrischung der

Info Programm

WSB-Grundausbildung für Aufsichten

(ohne Prüfung)
02.Juni
und
30.Juni
9:00h - ca.17:00h Anmeldeschluss 01. Mai
Ort: Westerholt Schießstand: Kosten:  20,00€
BSG Westerholt

Verpflegung

Kuhstrasse 53  45701 Westerholt
Anmeldeformular Excel Download "alle Plätze belegt"
Anmeldeformular Excel Download 2010                                 Anmeldeformular PDF Download
3. 24./25. November 08. Dezember
9:00h - ca.17:30h 9:00h - ca.13:30h Anmeldeschluss 01. Oktber
Ort: Herne Schießstand Kosten: 100,00€ ohne
Anfahrt Skizze In Sportpark 20

Verpflegung

"Plätze frei"
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